Für die Scheidungswillige unter Euch, die bei der Heirat eine andere Staatsangehörigkeit hatte, gilt nunmehr das Scheidungsrecht des Landes in dem die beiden Scheidungswilligen zurletzt gelebt haben. Es ist ein rieser Schritt nach vorne, was die Vereinheitlichung angeht, jedoch schließt die Rom-III-Verordnung eine riesige Lücke und die Möglichkeit am Trennungsjahr und dem Versorgungsausgleich vorbeizukommen.
Rom-III-Verordnung
Rom-III-Verordnung