Das Verwaltungsgericht Köln musste sich mit 5 Fällen auseinandersetzen.
Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt.
In drei von fünf Fällen gab das Verwaltungsgericht Köln den Klägern Recht, Cannabis selbst anzubauen.
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 22.07.2014
Stattgebende Urteile: 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 7 K 5217/12
Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt.
In drei von fünf Fällen gab das Verwaltungsgericht Köln den Klägern Recht, Cannabis selbst anzubauen.
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 22.07.2014
Stattgebende Urteile: 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 7 K 5217/12