Dienstag, 22. Juli 2014

Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

Das Verwaltungsgericht Köln musste sich mit 5 Fällen auseinandersetzen.

Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt.

In drei von fünf Fällen gab das Verwaltungsgericht Köln den Klägern Recht, Cannabis selbst anzubauen.
 
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 22.07.2014
Stattgebende Urteile: 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 7 K 5217/12

Dienstag, 8. Juli 2014

Vorname "Waldmeister" ist tabu.

An alle angehenden Eltern, die sich noch nicht schlüssig sind, wie sie ihr Kind nennen wollen, gibt es eine schlechte Nachricht. OLG Bremen (Urteil vom 27.06.2014 - 11 U 23/11) hat nun im Beschwerdeverfahren entschieden, dass "Waldmeister" kein zulässiger Vorname ist. Zwar obliege den Eltern die Sorge für die Person des Kindes. Das umfasse auch das Recht, dem Kind einen Vornamen zu geben. Diesem Recht seien aber Grenzen gesetzt. Es könne kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründe, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben werde. So verhalte es sich aber bei der Wahl des Vornamens "Waldmeister".
Eigentlich ist Waldmeister eine Pflanzenart. Wieso die Eltern das Kind nach einer Pflanzenart benennen wollten, bleibt eine Rätsel.