Dienstag, 8. Juli 2014

Vorname "Waldmeister" ist tabu.

An alle angehenden Eltern, die sich noch nicht schlüssig sind, wie sie ihr Kind nennen wollen, gibt es eine schlechte Nachricht. OLG Bremen (Urteil vom 27.06.2014 - 11 U 23/11) hat nun im Beschwerdeverfahren entschieden, dass "Waldmeister" kein zulässiger Vorname ist. Zwar obliege den Eltern die Sorge für die Person des Kindes. Das umfasse auch das Recht, dem Kind einen Vornamen zu geben. Diesem Recht seien aber Grenzen gesetzt. Es könne kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründe, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben werde. So verhalte es sich aber bei der Wahl des Vornamens "Waldmeister".
Eigentlich ist Waldmeister eine Pflanzenart. Wieso die Eltern das Kind nach einer Pflanzenart benennen wollten, bleibt eine Rätsel. 

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