Freitag, 19. September 2014

Kinderpässe für alleinerziehnde Eltern

Leidvolles Thema
 
Die Städe und Kommunen wollen bei der Beantragung von Kinderpässen zwei Unterschriften von beiden Elternteilen haben. Leben die Eltern getrennt, so wird ein Kinderpass oft zu einer Parkuor. Elternteil, Jugendamt, Gerichte...

Dabei kann das Leben doch so einfach sein.

Gemäß § 6.1.3.4 des Gemeinsamen Ministerialblattes des Bundesinnenministeriums vom 23.12.2009 darf - auch bei gemeinsamer Sorge - alleine der Elternteil, bei dem sich das minderjährige Kind aufhält, den Pass beantragen.

Es ist aber oft so, dass die Städte und Kommunen nichts davon wissen. Traurig.