Am 04.09.2012 fällte das Bundesverwaltungsgericht eine wegweisende Entscheidung zu den Deutschkenntnissen eines Ehegatten, der zu seinem deutschen Ehemann bzw. Ehefrau nach Deutschland kommen will.
Die Erfordernisse sind deutlich gesunken und es reicht mittlerweile, dass man sich redlich bemüht, die deutsche Sprache im Ausland zu lernen.
Pressemitteilung ist hier!
Wichtig ist auch, dass der in Deutschland lebende Partner die deutsche Staatsangehörigkeit haben muss.
Traurig ist an dieser Geschichte die Argumentation der Behörden: Der Ehemann kann ja nach Afghanistan fahren und dort die Ehe führen, solange die Ehefrau kein Deutsch kann.
Die Erfordernisse sind deutlich gesunken und es reicht mittlerweile, dass man sich redlich bemüht, die deutsche Sprache im Ausland zu lernen.
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Wichtig ist auch, dass der in Deutschland lebende Partner die deutsche Staatsangehörigkeit haben muss.
Traurig ist an dieser Geschichte die Argumentation der Behörden: Der Ehemann kann ja nach Afghanistan fahren und dort die Ehe führen, solange die Ehefrau kein Deutsch kann.
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